Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die Auswahlschaltwerk mit Kundinnen und Kunden aus Hamburg und dem Umland schließt. Sie gelten für Anfragen über diese Website, per E-Mail und per Telefon, sobald ein Termin oder ein Festpreis verbindlich vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft erkennen wir nur an, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Mündliche Nebenabreden bedürfen einer Bestätigung per E-Mail, damit ihr den Inhalt später nachlesen könnt.
Angebot und Vertragsschluss
Ein Angebot von uns ist 28 Kalendertage gültig. Ein Auftrag kommt zustande, sobald ihr das Angebot schriftlich bestätigt und die Anzahlung bei uns eingegangen ist.
- Anzahlung von 40 Prozent des Auftragswerts bei Bestätigung
- Zwischenzahlung von 30 Prozent zwei Wochen vor dem Termin
- Restzahlung innerhalb von zehn Tagen nach der Veranstaltung
- Bei kurzfristigen Aufträgen innerhalb von zwei Wochen ist der Betrag vollständig im Voraus fällig
Termine und Aufbau
Wir halten den vereinbarten Aufbaubeginn ein, sofern uns die Location rechtzeitig zur Verfügung steht. Verzögert sich der Zugang aus Gründen, die ihr zu vertreten habt, verschiebt sich der Aufbau entsprechend, ohne dass uns daraus ein Nachteil entsteht.
Bei Witterung wie Sturm, Starkregen oder Gewitter entscheiden wir vor Ort, ob bestimmte Elemente sicher aufgestellt werden können. Für Außenflächen einigen wir uns vorher auf eine Ausweichlösung.
Pflichten der Kundschaft
Ihr stellt sicher, dass am Aufbautag eine ansprechbare Person vor Ort ist, die uns Zugang gewährt und die Abnahme bestätigt. Für Schäden an Gebäuden oder Ausstattung, die durch widersprüchliche Angaben zur Location entstehen, haftet ihr, sofern sie nicht offensichtlich von uns verursacht wurden.
Rücktritt und Haftung
Ihr könnt jederzeit zurücktreten. Die Staffelung folgt dem Aufwand, den wir zu diesem Zeitpunkt schon betrieben haben.
- Bis 30 Tage vor dem Termin: 20 Prozent des Auftragswerts
- Von 29 bis 14 Tage vorher: 45 Prozent
- Von 13 bis 7 Tage vorher: 70 Prozent
- Ab 6 Tage vorher: 90 Prozent
- Bei bereits bestellten Sonderblüten berechnen wir den Einkaufspreis zusätzlich
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, soweit das gesetzlich möglich ist. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden an geliehenen Vasen oder Stoffen haften wir bis zur einfachen Wiederbeschaffung. Für persönliche Gegenstände der Gäste übernehmen wir keine Haftung.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.