Wann diese Richtlinie greift
Diese Richtlinie beschreibt, unter welchen Umständen Auswahlschaltwerk bereits gezahlte Beträge für Dekorationen und Floristik zurückerstattet. Sie gilt für Privatkundschaft und für Firmen, die über diese Website oder per E-Mail gebucht haben.
Sie ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und ersetzt sie nicht. Bei Widersprüchen gelten die gesetzlichen Regeln des deutschen Verbraucherrechts.
Rücktritt vor dem Aufbau
Wenn ihr einen Auftrag zurückzieht, bevor Blumen bestellt oder Verleihstücke reserviert wurden, erstatten wir die Anzahlung vollständig, abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 68 Euro für Büro- und Planungszeit.
Wurde Material bereits eingekauft, rechnen wir den tatsächlichen Einkaufspreis ab. Blumen, die wir nicht mehr weiterverwenden können, berechnen wir in voller Höhe.
Erstattung bei Ausfall durch uns
Sollten wir eine Veranstaltung aus eigenem Verschulden nicht durchführen können, erhaltet ihr alle Zahlungen zurück. Ihr erhaltet zusätzlich einen Gutschein in Höhe von 15 Prozent des Auftragswerts für eine künftige Buchung innerhalb von zwölf Monaten.
- Erstattung innerhalb von sieben Werktagen nach Bestätigung
- Überweisung auf dasselbe Konto, von dem gezahlt wurde
- Bei Teilzahlungen wird jede Position einzeln aufgelistet
- Bearbeitungsgebühren werden bei uns im Vorgang protokolliert
Nach Abnahme am Veranstaltungstag
Nach der Abnahme vor Ort sind spätere Reklamationen zu Blüten, Farben oder Aufbau nur möglich, wenn ihr den Mangel sofort dokumentiert habt. Mangelhafte Ware tauschen wir an derselben Veranstaltung kostenfrei aus, wenn uns die Meldung vor Ende des Aufbaus erreicht.
So stellt ihr einen Antrag
Schickt eine E-Mail an auswahlschaltwerk@gmail.com mit Auftragsnummer, Datum der Feier und Bankverbindung. Wir prüfen den Fall und melden uns innerhalb von fünf Werktagen mit einer Entscheidung. Bei Bedarf bittet Auswahlschaltwerk um Unterlagen wie Fotos des Mangels oder Kontoauszüge der Anzahlung.